Berufsunfähigkeitsversicherung
Niemand kann sicher sein, dass seine Berufstätigkeit nicht durch Krankheit oder Unfall ein jähes Ende findet. Die staatliche Rentenversicherung zahlt in diesem Fall zumindest für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen nur eine reduzierte Erwerbsminderungsrente, die sich meist auf dem Niveau der sozialen Grundsicherung bewegt. Daher sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in keinem Versicherungsportfolio fehlen.
Versichert wird der ausgeübte Beruf
Im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eindeutig der ausgeübte Beruf versichert sein, das heißt, die Versicherung zahlt, wenn dieser Beruf – bei guten Verträgen meist ab einer Einschränkung von 50 Prozent – nicht mehr ausgeübt werden kann.
Wenn diese Definition nicht eindeutig im Vertrag steht, kann es im Versicherungsfall Schwierigkeiten geben. Einen Vertrag, bei dem der Versicherer das Recht zur sogenannten „abstrakten Verweisung“ erhält, sollte man nicht akzeptieren – in diesem Fall prüft die Versicherung vor einer Leistungserbringung zunächst, ob es noch eine andere zumutbare Tätigkeit gibt, die der Versicherte ausüben kann.
Auch ein im Vertrag vereinbarter „verkürzter Prognosezeitraum“ (normalerweise sechs Monate) ist wichtig – bei Fehlen dieser Klausel greift der Versicherungsschutz oft erst nach einer Wartefrist von drei Jahren.
Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Der frühzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verhilft neben dem nötigen Versicherungsschutz auch zu günstigen Beitragssätzen, da bei der Beantwortung der (zwingend notwendigen) Gesundheitsfragen meist noch keine gesundheitlichen Probleme dokumentiert werden.
Als Berufsanfänger oder Student sollte man allerdings darauf achten, dass der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, die spätere Veränderungen der Berufs- und Einkommenssituation ohne erneute Gesundheitsprüfung berücksichtigt.
Eine jährliche Beitragsanpassung (die notfalls auch einmal ausgesetzt werden kann) macht in jedem Fall Sinn, um etwaige Versicherungsleistungen an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge?
Viele Versicherer haben kombinierte Angebote für Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge im Programm. Verbraucherexperten raten von solchen Kombinationen eher ab. Während reine Berufsunfähigkeitsversicherungen zu oft sehr günstigen Tarifen auf dem Markt sind, können die aufgrund des Sparprogrammes hohen Beiträge der Kombi-Pakete später nicht reduziert werden – bei finanziellen Engpässen muss die gesamte Versicherung aufgelöst werden.
Unser umfassender Tarifvergleich für Berufsunfähigkeitsversicherungen bietet Ihnen Entscheidungshilfe für Ihren Erstvertrag oder den Wechsel in Ihren persönlich optimalen Tarif.
Wichtig bei einem Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung: der Altvertrag sollte erst gekündigt werden, wenn der Abschluss der neuen Versicherung endgültig erfolgt ist, um – etwa bei Vorerkrankungen – nicht den Verlust des Versicherungsschutzes oder Ausschlusskriterien im neuen Vertrag zu riskieren.